Fahrordnung der
OFF-ROAD-Freunde Kurpfalz e.V:
Den Anordnungen der OFF-ROAD-Freunde Kurpfalz e.V., der Geschäftsleitung der Firma
Klausing und deren Mitarbeitern ist immer Folge zu leisten.
Fahrordnung auf dem Gelände der Firma Klausing
Die StVO ist auf dem Gelände und den Zufahrtswegen einzuhalten.
(Z.B. Gurtpflicht, Schrittgeschwindigkeit, kein Alkohol)
Der Ladebetrieb hat immer Vorrang!
Keine gesiebten oder sortierten Materialien befahren!
Keine Zufahrten oder Arbeitsmaschinen zuparken!
Die Waage und den Waschplatz nicht befahren oder benutzen, sowie keine
Fahrzeugreinigung!
Fahrverbot bei Dunkelheit im Gelände!
Keine stehenden Personen befördern!
Spielende Kinder von Steilhängen und Fahrstrecken fernhalten!
Eltern haften für ihre Kinder!
Fahren ohne Führerschein ist verboten!
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, Quads und Motorräder haben generelles Fahrverbot.
Für jedes nicht angemeldete Fahrzeug, das keine Sportgeräteversicherung hat, muss
eine Tagesversicherung von derzeit 5,00 € abgeschlossen werden.
Alle Fahrzeuge müssen sich in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand
befinden
Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit Platzverweis rechnen.
Geändert im September 2017
© 2017 Off-Road Freunde Kurpfalz e.V.
Fahrordnung