Fahrordnung der OFF-ROAD-Freunde Kurpfalz e.V
Unser Fahrgelände befindet sich auf dem Gelände der Firma Klausing.
Den Anordnungen der OFF-ROAD-Freunde Kurpfalz e.V., der Geschäftsleitung der Firma Klausing und deren Mitarbeitern ist immer Folge zu leisten.
- Auf dem Gelände und den Zufahrtswegen gilt die StVO (Gurtpflicht, etc.).
- Auf dem Gelände darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
- Der Ladebetrieb hat immer Vorrang.
- Gesiebte oder sortierte Materialien dürfen nicht befahren werden.
- Zufahrten oder Arbeitsmaschinen dürfen nicht zugeparkt werden.
- Die Waage und der Waschplatz dürfen nicht befahren oder benutzt werden (keine Fahrzeugreinigung).
- Bei Dunkelheit gilt ein Nachfahrverbot im Gelände.
- Personen dürfen nicht im stehen befördert werden.
- Spielende Kinder von Steilhängen und Fahrstrecken fernhalten. Eltern haften für ihre Kinder.
- Kein Fahren ohne Führerschein.
- Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, Quads und Motorräder gilt auf dem Gelände ein generelles Fahrverbot.
- Für jedes nicht angemeldete Fahrzeug, das keine Sportgeräteversicherung hat, muss eine Tagesversicherung von derzeit 5,00 € abgeschlossen werden.
- Alle Fahrzeuge müssen sich in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand befinden.
Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit Platzverweis rechnen.
Gültig seit September 2017